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Yachthafen Hohe D�ne

Törnsuche
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 Teilnahme-Erklärung
an einem Segeltörn der Segelreisen Hering/Michael Hering vermittelt durch Segelreisen Berlin/Uwe Schubert
 

Teilnahmebedingungen

§ 1: Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% zu leisten, mindestens jedoch 150,- EUR. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme fällig.

§ 2: Wird die Teilnahmeerklärung nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang vom Veranstalter abgelehnt, kommt der unten näher beschriebene Vertrag zustande.

§ 3: Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson oder gelingt es dem Veranstalter, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 30,- EUR und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme an der Segelreise nicht genügt.
Wird keine Ersatzperson gefunden, gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn: pauschal 150,- €
Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.

Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.

§ 4: Die ausgedruckten Reiserouten werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Reiserouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Mitreisenden begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht exakt eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Maßgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, daß das Endziel der Reiseroute erreicht wird.

Dem Teilnehmer ist bewußt, daß er auf einer Segelyacht befördert wird und dadurch gewisse Anforderungen an Gesundheit und Verhalten eines jeden Reisegastes an Bord gestellt werden.

§ 5: Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf der vorherigen Segelreise widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung geführt haben. Die Reise selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, daß der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segelreisen manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.

Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, daß ihm bewußt ist, daß trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine Segelreise der Natur der Sache nach ein Restrisiko beinhaltet.

§ 6: Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 7: Folgende Kosten sind bei "Pegasus", "Orion" und "Nautilus" nicht im Reisepreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten.

§ 8: Die Yacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

§ 9: Der Veranstalter bzw. der Vermittler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

§ 10: Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

§ 11: Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch extrem schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

§ 12: Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segelreisen) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segelreisen bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segelreisen, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einer einwöchigen Segelreise bzw. 72 Stunden bei einer zwei- oder mehrwöchigen Segelreise durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.

§ 13: Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt. Die Wahrscheinlichkeit eines Reise-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund liegt nach jahrelangen Erfahrungen unter 2%.

§ 14: Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.

Törndaten

Nummer ORI 39/10
Titel Kanarentörn
Datum 27.11.2010 - 03.12.2010
Route Pto. de Mogan - Fuerteventura - Pto. de Mogan
Revier Kanaren
Yacht SY Orion
Törnziel 270 sm
Preis 590.00 €
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Abflughafen
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Prüfung  Ich möchte die Sportküstenschifferprüfung auf diesem Törn machen.

Persönliche Daten

Nachname
Vorname
Adresse
PLZ
Ort
Land
Telefon privat
Telefon dienstlich
Email
Geburtsdatum

Einverständnis

Ort
Datum
   Ich habe die obigen Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und
       erkläre mich mit ihnen einverstanden.
   Ich erkenne an, daß es sich bei der gebuchten Segelreise um eine sportliche
        Veranstaltung handelt, die trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters
        ein Restrisiko beinhaltet.
   Ich möchte regelmäßig per Email über aktuelle Angebote und
        Veranstaltungen
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