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Yachthafen Hohe D�ne

Törnsuche
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 Teilnahme-Erklärung
an einem Segeltörn der Segelreisen Berlin/Uwe Schubert
 

Teilnahmebedingungen

§ 1: Die Teilnahme an einer Segelreise ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Reisepreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von mindestens € 150,-- (einhundertfünfzig Euro) zu leisten, bei zweiwöchigen Törns € 300,-- (dreihundert Euro) fällig. Vier Wochen vor Reisebeginn wird die Restsumme fällig.
§ 2: Durch Absenden dieser ONLINE-Anmeldung kommt zwischen dem Anmeldenden und der Segelreisen Berlin Inh. Uwe Schubert ein Vertrag zustande, der unten näher beschrieben ist.
§ 3: Tritt ein Teilnehmer von der Reise zurück, so muß der Segelreisen Berlin, Inh. Uwe Schubert, sofort Mitteilung gemacht werden. Gelingt es, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskosten- pauschale von € 25,-- und darüber hinaus entstandene Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat.
Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 50 Tage vor Abreise: 30 % der Törngebühr
Stornierung bis 30 Tage vor Abreise: 50 % der Törngebühr
Stornierung ab 29 Tage vor Abreise: 90 % der Törngebühr
Die Segelreisen Berlin, Inh. Uwe Schubert, hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, daß diese zur Teilnahme an der Reise nicht geeignet ist.
§ 4: Die ausgedruckten Reiserouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter (Flaute, Sturm etc.) und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Abweichungen von den Routen, bedingt durch o.a. Einflüsse begründen keinen Schadensersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Reiseverkürzungen aus den o.g. Gründen begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da auch diese Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. sein Schiffsführer die neue Reiseroute fest, was u.U. auch zu einem abweichenden Reiseziel führen kann.
Durch Flaute oder Sturm kann sich die Reise auch so verlängern, daß der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen sind beim Segeln manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Unterzeichnenden.
§ 5: Der Teilnehmer ist sich bewußt, daß er nicht nur Reisegast, sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und sich verpflichtet, alle notwendigen Arbeiten, die vom Schiffsführer angewiesen werden, nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auszuführen, sich an der Backschaft zu beteiligen und die Yacht innen und außen sauber zu halten.
§ 6: Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 7: Folgende Kosten sind nicht im Reisepreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und außen sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu übergeben.
§ 8: Die Segelyachten sind kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
§ 9: Der Veranstalter haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
§ 10: Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.
§ 11: Der Veranstalter haftet nicht für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird.
§ 12: Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Reisebeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 48 Stunden den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzuverlangen. Die 48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Reisetages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 48 Stunden verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden Reise durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.
§ 13: Der Teilnahme-Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Segelreisen Berlin, Inh. Uwe Schubert begründet keinen Ersatzanspruch bei Ausfall einer Bordeinrichtung der Yacht, wenn:
a) der Ausfall der Bordeinrichtung die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt und den weiteren Reiseverlauf nicht entscheidend verändert (wie z.B. wesentliche Abkürzung der geplanten Route oder Abbruch der Segelreise) und/oder
b) der Ausfall der Bordeinrichtung nur eine Beschränkung der Bequemlichkeit der Teilnehmer bedeutet bzw. eine vertretbare Kursänderung zur Ersatzteil-Beschaffung verursacht.
§ 14: Der Veranstalter behält sich vor, eine Segelreise - bei voller Rückerstattung des gezahlten Reisepreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.
§ 15: Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.

Törndaten

Nummer ATS 19/10
Titel Schwerwettertörn
Irische See und Scillies
Datum 25.08.2010 - 03.09.2010
Route Dublin - Isles of Scilly - Plymouth
Revier Schottland / Irische See
Yacht SY Antares
Törnziel 550 sm
Preis 690.00 €
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Abflughafen
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Persönliche Daten

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Geburtsdatum

Einverständnis

Ort
Datum
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       erkläre mich mit ihnen einverstanden.
   Ich erkenne an, daß es sich bei der gebuchten Segelreise um eine sportliche
        Veranstaltung handelt, die trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters
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